Küstenwanderung Malta-Gozo: Verbotsschilder und Privatwege

Malta und Gozo Privatweg oder doch nicht

Verbotsschilder und Privatwege auf Malta

Auf Malta und Gozo trifft man immer wieder auf Schilder, die das Betreten landwirtschaftlich genutzter Grundstücke bzw. der darauf verlaufenden Wege und Pfade verbieten. Ob diese Schilder berechtigterweise aufgestellt wurden oder lediglich zur Abschreckung dienen, ist auf Malta angeblich nicht immer ganz klar.  Auch auf der hier vorgestellten Fernwanderung wird man mit dieser Frage konfrontiert und muss sich an mindestens zwei Stellen über teilweise recht verwitterte Verbotsschilder hinwegsetzen. Allerdings betrifft dies auf der Wanderung nur Stellen, an denen:

  • das Grundstück lediglich ein Gartengrundstück ist
  • das Grundstück unbewohnt ist
  • keine Umzäunung vorhanden ist oder in der Abschrankung ein Durchlass für Wanderer ersichtlich ist (und das Verbot hauptsächlich auf Autos bezogen werden kann).

Trotzdem sollte man sich an diesen Stellen besonders respektvoll verhalten und sich – sofern sich Menschen auf dem (Garten-)Grundstück befinden – ggf. mit rückversichern, bevor man das Verbot ignoriert.

Umgekehrt gilt: Wenn das Grundstück bewohnt oder vollständig umzäunt ist oder von Hunden bewacht wird, sollte man diesem Verbot auf jeden Fall Folge leisten.

 

"Privatweg" auf Etappe 1

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